Wie unser Notdienst abläuft
Anruf → Priorisierung
Beim Anruf erfassen wir: Standort, Baumart wenn bekannt, Schadensbild (Foto per WhatsApp hilft), akute Gefährdung (Personen, Fahrweg, Gebäude). Danach ordnen wir Ihren Fall in unsere laufende Prioritätenliste ein und geben eine realistische Ankunftszeit.
Anfahrt → Erstsicherung
Wir kommen mit Absperrbaken, Warnwesten, Motorsägen, Klettermaterial und einem Fahrzeug mit Ladefläche. In den ersten 30 Minuten geht es nur um Absicherung: hängende Äste abseilen, kippende Bäume mit Zugseil sichern, Verkehrsraum freihalten. Aufräumen kommt danach.
Kontrollierter Abtrag
Je nach Schadensbild: seilklettertechnischer Kronenrestabtrag, Fällung von umgestürzten Bäumen in Meterstücken, Zerkleinerung. Bei sehr großen Bäumen und wenn Zufahrt möglich ist, kommt der Kran am Folgetag.
Dokumentation → Versicherung
Wir liefern vor und nach dem Einsatz Fotos, eine schriftliche Kurzbeschreibung des Schadensbilds und der Ursache (Sturm dokumentierbar über Windstärke am Einsatztag). Das ist der Beleg, den Ihre Versicherung sehen will.
Meldung ans Bezirksamt
Falls der Baum unter die HmbBaumSchVO fiel und im Notfall gefällt werden musste, melden wir das Bezirksamt für Sie — mit Fotos und Begründung. Damit ist die Notfällung dokumentiert und die Ersatzpflanzungspflicht kann geordnet abgewickelt werden.
Die häufigsten Schadensbilder in Hamburg
Kronenabbruch
Ein starker Ast oder eine Kronenachse ist ausgebrochen und hängt noch. Klassiker bei alten Rotbuchen, Winterlinden und Pappeln nach Windstärke 8+. Sofortsicherung durch Abseilen, weiterer Verlauf hängt von Vitalität und Zustand der verbleibenden Krone ab — nicht selten kann der Baum durch anschließenden Sanierungsschnitt und Kronensicherung erhalten werden.
Wurzelplatte hebt sich
Der Baum steht noch, aber die Wurzelplatte hat sich sichtbar angehoben — meist einseitig. Sofortmaßnahme: Bereich absperren, Baum sichern (Zugseil), Fällung meist unumgänglich innerhalb 48h. Ein solcher Baum ist nicht mehr statisch stabil und kann bei nächster Böe kippen.
Windwurf (komplett umgestürzt)
Baum liegt bereits. Aufarbeitung: Krone abschneiden, Stamm in Meterstücke sägen, alles abtransportieren. Wurzelstock separat behandeln (Fräsen oder ausbaggern). Prüfung, ob Nachbarbäume nun mit reduzierter Windschutz-Nachbarschaft gefährdet sind.
Windriss / Zwieselöffnung
Sichtbarer Riss längs Stamm oder aufgehende Zwieselnaht. Nicht immer sofortiger Fällfall — Zugversuch kann Restsicherheit klären, Kronensicherung kann Zeit erkaufen. Aber: Sichtkontrolle innerhalb 24h, nicht liegenlassen.
Sturmtoter Nadelbaum
Fichten und Tannen sind flachwurzelnd — nach Sturm sehr häufig gekippt oder abgebrochen. Aufarbeitung meist unkompliziert, Nadelbäume sind (außer Eibe und Waldkiefer) nicht geschützt, Ersatzpflanzung nicht verpflichtend.
Versicherung — was wirklich gezahlt wird
Wohngebäudeversicherung
- Zahlt Schäden am Gebäude durch fallenden Baum ab Windstärke 8 (offiziell durch Deutschen Wetterdienst dokumentierbar).
- Zahlt NICHT den beschädigten Baum selbst — Fällung und Entsorgung müssen Sie tragen.
- Zahlt in der Regel NICHT die Aufräumkosten, wenn kein Gebäudeschaden vorliegt.
Elementarschadenversicherung (Zusatz)
- Zahlt in einigen Tarifen Sturmschäden auf dem Grundstück auch ohne Gebäudetreffer, inkl. Aufräum- und Entsorgungskosten.
- Prüfen Sie Ihre Police — nicht jeder Elementar-Tarif enthält Sturmholz.
Kfz-Kaskoversicherung
- Teilkasko übernimmt Sturmschaden am Auto ab Windstärke 8 — nachweisbar über offiziell dokumentierte Windmessdaten.
- Wenn der Baum vom Nachbargrundstück stammt, ist meist deren Wohngebäude-Haftpflicht zuständig — Ihr Kasko-Versicherer holt sich das Geld dann dort.
Haftpflicht des Baumeigentümers
- Zahlt nur, wenn die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde — also der Baum eigentlich hätte gefällt oder gesichert werden müssen.
- Bei "höherer Gewalt" (Sturm über Windstärke 8, nicht vorhersehbar) greift die Haftpflicht nicht.
- Deshalb ist der Nachweis einer Baumkontrolle so wichtig — er belegt, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
Genehmigung im Notfall — Gefahr im Verzug
Die HmbBaumSchVO kennt die Ausnahme "Gefahr im Verzug" (§ 5 Abs. 3). Wenn ein akut gefährlicher Baum sofort gefällt werden muss, ist das ohne vorherige Genehmigung zulässig — aber:
- Der Zustand muss dokumentiert sein (Fotos vor der Fällung, unser Kurzgutachten).
- Das Bezirksamt muss unverzüglich informiert werden — telefonisch oder per E-Mail, danach schriftlich.
- Die Ersatzpflanzungspflicht bleibt in fast allen Fällen bestehen.
- Der Grund muss objektivierbar sein — nicht "der Baum schaukelt, ich hab Angst", sondern "sichtbarer Riss, gekippte Wurzelplatte, akute Bruchgefahr über Fahrweg".
Wir übernehmen die Dokumentation UND die Meldung ans Bezirksamt für Sie — als Teil des Notdiensteinsatzes. Das schützt Sie vor dem "unangemeldete Fällung"-Vorwurf im Nachhinein.
Was kostet der Notdienst?
Preisrahmen 2026 (netto):
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Anfahrt Notdienst innerhalb Hamburg | 80 – 140 € |
| Nacht-/Wochenend-Zuschlag | + 30 % |
| Sicherungseinsatz (Absperrung, hängende Äste) | 180 – 380 € |
| Aufarbeitung Windwurf, mittelgroß | 450 – 900 € |
| Aufarbeitung Windwurf, groß mit Kran | 1.400 – 3.500 € |
| Fotodokumentation Versicherung | meist im Einsatz enthalten |
| Meldung an Bezirksamt | inklusive |
Bei Vollkasko- oder Elementardeckung reichen wir die Rechnung auf Wunsch direkt an Ihre Versicherung. Das spart Ihnen den Vorschuss.
Vorsorge — den nächsten Sturm überstehen
Die effektivste Sturmvorsorge ist eine Baumkontrolle vor der Sturmsaison (Oktober) und ein Sanierungsschnitt an windexponierten Kronen. Wir prüfen dabei:
- Kronenstatik: gibt es einseitige Belastungen, die bei Wind zum Kippen führen?
- Bruchprädisponierte Zwiesel: einwachsende Rinde, aufgesetzte Astpartien.
- Wurzelbereich: gehobene Wurzelplatte, Fäule an den Wurzelanläufen.
- Totholz: nach FLL zu entfernen, wenn Verkehrsräume betroffen sind.
- Kronenkubik: bei sehr voll belaubten Bäumen ist manchmal eine Lichtung sinnvoll, um die Windangriffsfläche zu reduzieren.
Das Erst-Investment einer Herbst-Kontrolle (75–140 €) ist ein Bruchteil dessen, was ein Notdiensteinsatz nach Windwurf kostet — und die Grundlage dafür, dass Ihre Haftpflichtversicherung im Ernstfall greift.
Häufige Fragen zum Sturmschaden-Notdienst
Wie schnell seid Ihr nach einem Sturm vor Ort?
In Hamburger Bezirken innerhalb von 2–4 Stunden bei akuter Gefahr (drohender Kronenabbruch, umgestürzter Baum auf Fahrweg oder Fassade). In Randlagen wie Bergedorf-Vierlanden oder Süderelbe planen Sie 3–6 Stunden ein. Bei Sturmereignissen mit hunderten Anrufen priorisieren wir nach Gefährdungslage — Bäume, die auf Personen fallen können, zuerst.
Zahlt die Versicherung einen Sturmschaden am Baum?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden am Gebäude durch fallenden Baum ab Windstärke 8 (offiziell dokumentiert). Der Baum selbst ist NICHT versichert — Fällung und Entsorgung des beschädigten Baums müssen Sie meist selbst tragen, außer die Elementarschadenversicherung greift. Wichtig: schnelle Fotodokumentation, damit die Versicherung den Sturmzusammenhang anerkennt.
Muss ich vor der Notfallfällung eine Genehmigung einholen?
Bei Gefahr im Verzug: nein. Sie müssen aber unverzüglich das zuständige Bezirksamt informieren und den Zustand dokumentieren (Fotos, unser Kurzgutachten). Die Ersatzpflanzungspflicht nach HmbBaumSchVO bleibt in fast allen Fällen bestehen. Wir übernehmen die Meldung an das Bezirksamt für Sie.
Was mache ich, wenn nachts ein Baum auf mein Auto fällt?
Erstens: nicht selbst dranrumsägen. Zweitens: Fotos machen (Baum, Auto, Umgebung, Straße). Drittens: Polizei rufen, wenn Straße blockiert oder Personen gefährdet. Viertens: uns anrufen — wir kommen 24/7 mit Absicherung, Motorsäge, Kran wenn nötig. Fünftens: Ihre Kfz-Vollkasko informieren (Wohngebäudeversicherung greift nur, wenn der Baum vom eigenen Grundstück kam).
Können wir den umgestürzten Baum als Brennholz behalten?
Ja, gerne. Wir sägen ihn nach Absprache in Meterstücke, stapeln ihn an einer Stelle Ihrer Wahl, häckseln nur die Feinäste. Das spart uns Entsorgungskosten — sparen wir für Sie ein.
Woran erkenne ich, ob ein Baum nach dem Sturm noch bruchgefährdet ist?
Warnsignale nach Sturm: sichtbare Risse in Stamm oder Astgabel, teils herausgezogene Wurzelplatte, gebrochene aber noch hängende Äste ("Widowmakers"), abgerissene Rindenbereiche. Kaum sichtbar aber gefährlich: durch Wurzelbewegung angebrochene Wurzelanläufe, mikroskopische Windrisse. Nach jedem Sturm ab Windstärke 8 ist eine Sichtkontrolle sinnvoll.
Übernehmen Sie auch die Räumung von Sturmholz auf öffentlichen Flächen?
Auf privaten Grundstücken immer. Auf öffentlichen Flächen nur in Abstimmung mit dem Bezirksamt oder wenn Sie als Anlieger von einem Grundstück aus zu Absicherung tätig werden. In der akuten Gefahrenlage sichern wir aber gerne auch temporär, bis die städtischen Kräfte übernehmen.
Notfall? Sofort anrufen.
Kein Warten auf Rückruf, kein Formular. 24/7 direkt am Telefon. Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob der Fall "echt" ein Notfall ist — lieber einmal zu viel anrufen als zu wenig.