Baumpfleger in Harburg.
Harburg auf der Südseite der Elbe hat eigenen Charakter: die Harburger Berge mit Kiefernbeständen, die Süderelbe-Landschaft mit Obst- und Marschgärten, die Wohnviertel mit teils sehr jungem Baumbestand nach den Nachkriegsbau-Jahren. Wir sind hier weniger präsent als im Norden — aber regelmäßig vor Ort.
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Bezirksamt Harburg
Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg
Fachamt Management öffentlicher Raum
Was wir hier antreffen.
Kiefernbestände an den Harburger Bergen (Neugraben, Hausbruch). Alte Buchen und Eichen an den Berg-Hängen. Obstbäume in den Alte-Süderelbe-Gärten. Junge Alleebäume in den Wohnvierteln Wilstorf und Marmstorf. In Neuenfelde und Cranz noch Streuobstbestände.
- Kiefer-Standorte in Harburger Bergen: Kiefer ist nicht durch HmbBaumSchVO geschützt (außer Waldkiefer als seltene Ausnahme) — meist genehmigungsfrei
- Waldnähe an Neugraben und Hausbruch: erhöhte Verkehrssicherungspflicht bei Grundstücken mit Wald-Randlage
- Süderelbe-Gärten: Marschboden bringt spezielle Wurzelraum-Bedingungen — Wurzelbelüftung wichtig
- Bezirksamt Harburg ist bei Fällantragen zügig und praxisnah
- Sturmanfälligkeit besonders hoch an den Elbhang-Grundstücken und in den Bergen — Sturmvorsorge zentral
Was wir hier regelmäßig machen.
Kein Werbetext — das sind die Auftragsarten, die aus Harburg tatsächlich am häufigsten kommen.
Genehmigungsfreie Fällungen für alte Kiefern in Wohnvierteln — Ersatzpflanzung freiwillig aber sinnvoll.
Nach jedem starken Sturm im Einsatz — Waldrandbäume, Kiefernbrüche, Baumkippungen.
Alte Streuobstbestände wieder in Nutzung bringen — Erhaltungs- und Auslichtungsschnitt.
Junge Alleen brauchen ebenfalls Kontrolle — Erziehungsschnitt bei Jungbäumen.
Alle Leistungen in Harburg.
Fach- und Pflegeschnitt nach ZTV-Baumpflege — für Gesundheit, Statik und Verkehrssicherheit.
Kontrolliert, seilklettertechnisch oder mit Hebebühne. Inkl. Genehmigungshilfe nach HmbBaumSchVO.
Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie — Sichtprüfung, VTA, Dokumentation.
24/7 im Einsatz nach Sturm, Windbruch, Kronenabbruch. Sicherung, Abtransport, Meldung.
Fräsen bis 30 cm Tiefe. Danach ist die Fläche wieder pflanz- oder befestigbar.
Was ist geschützt? Wann brauche ich eine Genehmigung? Alles zur HmbBaumSchVO.
Häufige Fragen aus Harburg
Meine Kiefer in Neugraben muss weg — muss ich das genehmigen lassen?
Nein. Kiefern (außer Waldkiefer in speziellen Schutzgebieten) sind in Hamburg nicht durch die HmbBaumSchVO geschützt. Sie dürfen fällen, ohne einen Antrag zu stellen. Wir empfehlen trotzdem: dokumentieren Sie die Fällung mit Foto und Datum (für den Fall späterer Grundstücksübertragungen). Ersatzpflanzung ist freiwillig, aber klimatisch sinnvoll.
Waldrand-Grundstück an den Harburger Bergen — was muss ich beachten?
Waldrandbäume tragen erhöhte Bruch- und Kipprisiken durch Windexposition. Ihre Verkehrssicherungspflicht endet an der Grundstücksgrenze — für Bäume auf Ihrem Grundstück sind Sie voll verantwortlich, unabhängig davon, dass daneben Wald ist. Herbst-Kontrolle vor der Sturmsaison ist Pflicht, nicht Kür. Wir bieten Rahmen-Kontrollen für Waldrand-Grundstücke ab 180 €/Jahr an.
Unsere alte Streuobstwiese in Cranz vergreist — kann man das noch retten?
In den meisten Fällen ja. Ein "Verjüngungsschnitt" über 2-3 Jahre bringt die Krone zurück in tragfähige Struktur. Voraussetzung: Vitalität ist noch da (Neuaustrieb an Jungtrieben, Rinde intakt am Stammfuß). Kombiniert mit gezielter Nachpflanzung junger Hochstämme lässt sich der Bestand meist erhalten und weiterentwickeln. Vor-Ort-Analyse kostet nichts.
Anfrage aus Harburg?
Kostenlose Vor-Ort-Analyse innerhalb 72 Stunden. Anruf oder E-Mail genügt — wir kommen mit ehrlicher Einschätzung, nicht mit Standard-Angebot.